S i e l e m a n n - I m m o b i l i e n   
Udo Sielemann, Lamstedt
Makler für Immobilien - Makler für Immobilienfinanzierungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Meine Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. - Verpachtung behalte ich mir vor. Das vorliegende Angebot ist nur für den von mir ausdrücklich benannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Empfänger für meine Provision in voller Höhe.

2. Provision

Die Provision beträgt bei Immobilien 5,95 % inkl. Mehrwertsteuer, bei Mietobjekten zwei Mietzahlungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %, bei Pachtzahlungen 5,95 % der Gesamtpacht inkl. Mehrwertsteuer..

Der Käufer bzw. Mieter/Pächter hat an die
Sielemann-Immobilien die im Angebot verlangte Provision zu entrichten. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrages über das von mir mit diesem Angebot oder ersatzweise nachgewiesene oder vermittelte Vertragsobjekt.

Bei Kauf errechnet sich die Provision aus dem Kaufpreis des Objektes zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Verkäufers an den Käufer (Bemessungsgrundlage). Eine den Kaufpreis mindernde Übernahme von Darlehen oder sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises als Berechnungsbasis für die Provision. Bei Anmietung oder Anpachtung ist die Nettomiete -/pacht Grundlage für die Berechnung der Provision.

Übernimmt der Käufer an Stelle des Objektes die Gesellschaft, in deren Eigentum sich das Objekt befindet, so gilt der für das betreffende Objekt und das übrige Eigentum der Gesellschaft anzusetzende aktuelle Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Provision.

Der Angebotsempfänger schuldet die verlangte Provision auch dann, wenn das Objekt von einem Beteiligungsmäßig verflochtenen Unternehmen oder von einer dem Empfänger des Angebotes im Sinne des Steuerrechts nahestehenden Personen erworben oder angemietet wird, es sei denn, der Angebotsempfänger weist nach, das die Kenntnis des betreffenden Käufers oder Mieters über das Objekt nicht durch ihn zustande kam.

Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von mir angebotenen Objekte zustande, ist der Adressat verpflichtet, dieses unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch besteht für mich auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von meinem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder im Wege der Zwangsversteigerung, erreicht wird.

Meine Provision ist vom Käufer, Mieter oder Pächter, bzw. vom Empfänger des Angebotes an mich innerhalb von 10 Banktagen nach Vertragsabschluß zu bezahlen. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ist meine Provisionsforderung mit Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz zu verzinsen.

Bei der Vermittlung eines Kaufobjektes behalte ich mir vor, meine Provisionsforderung im notariellen Kaufvertrag als eigenen Anspruch gemäß  § 328 BGB dokumentieren zu lassen.

3. Besondere Bedingungen

Macht der Empfänger dieses Angebotes Vorkenntnisse, also Kenntnisse des Verkäufers, des Vermieters, oder Verpächters des Vertragsobjektes, des Angebotsumfangs und Angebotsinhalts und der Verkaufs- oder Vermietungs-, Verpachtungsbereitschaft des Anbieters geltend, kann ich diese nur dann akzeptieren, wenn die entsprechende Nachricht, schriftlich begründet und nachprüfbar belegt innerhalb von 2 Wochen ab Angebotsdatum bei mir eingeht. Unterbleibt innerhalb der genannten Frist die Geltendmachung der Vorkenntnis, so erkennt der Empfänger damit an, das die für den Abschluß eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages erforderliche Maklerleistung ausschließlich und allein ursächlich durch mich erbracht und der spätere Kaufvertrag (Hauptvertrag) oder Miet-, Pachtvertrag infolge meiner Tätigkeit zustande gekommen ist.

Nimmt der Angebotsempfänger oder eine ihm im Sinne des Steuerrechts nahe stehende Person, oder ein von ihm Beauftragter, direkt mit der Verkäufer- oder Vermieter-, Verpächterseite Kontakt auf, oder sucht er, gleichgültig ob bei mir oder einem Dritten um weitere Informationen nach, so gilt für das vorliegende Angebot ein Maklervertrag mit mir als zustande gekommen.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, auch für den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter des Vertragsobjektes tätig zu werden.

4. Wichtiger Hinweis

Die im Angebot dargestellten objektspezifischen Informationen wurden von mir nach bestem Wissen auf Grund von Angaben des Objekteigentümers bzw. Vermieters/Verpächters zusammengestellt. Ich kann deshalb weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit , noch für verborgene Mängel und Risiken oder das Eintreten von Prognosen haften. Mündliche Abreden sind unwirksam, sie bedürfen der Schriftform.

5. Salvatorische Klausel - Gerichtsstand

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die dem was gemeint ist, am nächsten kommen.

Gerichtsstand ist Otterndorf.

Stand: 15.09.2005

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