|
- Das öffentliche Bieterverfahren -
Was ist ein öffentliches Bieterverfahren und wie funktioniert es?
Das Bieterverfahren wird am ehesten dadurch beschrieben, was es nicht ist! Es ist keine Auktion, es ist keine Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende.
Das Ende einer Auktion oder Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die ihren Abschluss mit einem normalen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet.
Ablauf:
Durch Veröffentlichung in der Presse und Internetportalen wird den Interessenten mitgeteilt, wann und wo die öffentliche Bieterbesichtigung stattfindet. Nur an diesem Tag, zu dieser Uhrzeit, ist es möglich, die Immobilie zu besichtigen. Jeder Interessent kann diesen Termin ohne Voranmeldung wahrnehmen.
Vor oder während der Bieterbesichtigung wird (außer dem bekannten Mindestgebot) kein Verkaufspreis genannt. Nur der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt. Sein Gebot muss der Interessent innerhalb der vorher festgesetzten Bieterfrist, schriftlich abgeben.
Nach dem öffentlichen Bietertermin werde ich selbstverständlich für die Interessenten weitere Besichtigungstermine organisieren, und alle offenen Fragen und Details besprechen.
Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode der Marktpreisfindung.
|